Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat hierzu im Februar 2017 ein fächerübergreifendes wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben.
Der Gesetzgeber hatte den G-BA mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz seinerzeit beauftragt, die geltenden Verhältniszahlen zu überprüfen und hierauf aufbauend die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln. Ziel ist dabei, dem tatsächlichen Versorgungsbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung besser als bisher gerecht zu werden und eine flächendeckend wohnortnahe wie auch bedarfsgerechte Versorgung weiter zu fördern.
Bei der Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen sollen die demografische Entwicklung sowie die Sozial- und Morbiditätsstruktur berücksichtigt werden. Mit dem Ziel, diesen komplexen gesetzlichen Auftrag auf einer validen Grundlage unter Einbezug umfassender und aktueller Erkenntnisse aus der Wissenschaft und Praxis umsetzen zu können, wurde ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das sich mit allen relevanten Fragestellungen beschäftigt.
Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung
Key facts
Forschungsfrage
Wissenschaftliches Gutachten zur Verbesserung der Abdeckung des tatsächlichen Versorgungsbedarfes in der vertragsärztlichen Versorgung und weitere Förderung der wohnortnahen und bedarfsgerechten Versorgung
Laufzeit/Förderdauer
2017-2018
Beauftragt durch
Gemeinsamer Bundesausschuss
Projektpartner
WIG2-Wissenschaftliches Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung Leipzig, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Universitätsmedizin Greifswald, Max-Planck-Institut München, 37 Grad Analyse und Beratung GmbH Köln
Ansprechpartnerin
Weiterführende Links
Unter der Konsortialführung des Fachbereiches Health Services Management, Ludwig-Maximilians-Universität München hat das Konsortium der Gutachter hierzu ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung vorgelegt.
Das Gutachten gliedert sich in die folgenden Teile:
Der Teil A umfasst die Bewertung des Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung und der bisherigen Instrumente der Bedarfsplanung.
Im Teil B des Gutachtens wird die Ermittlung des Versorgungsbedarfs der Bevölkerung und dessen Übersetzung in Arztkapazitäten geprüft.
Der Teil C des Gutachtens untersucht, wie die räumliche Verteilung der vertragsärztlichen Versorgungsangebote strukturiert werden kann.
Der Teil D geht der Frage nach, wie die Planungssystematik die unterschiedlichen Versorgungsangebote abbilden kann.
Der Teil E umfasst einen internationalen Vergleich von Systemen der ärztlichen Kapazitäts- und Verteilungsplanung und schlägt Best-Practice-Beispiele vor.
Der Juristische Teil F des Gutachtens analysiert rechtliche Fragen der Bedarfsplanung.